Barrierefreiheitserklärung AMAG Austria Metall AG

1. Erklärung zur Barrierefreiheit

Die AMAG Austria Metall AG ist bemüht, ihren Webshop (https://fanshop.amag-al4u.com/de/) im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen​. Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für eben diesen Webshop.

Hinweis: Das BaFG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Diese Erklärung versteht sich bis dahin als freiwillige Vorab‑Selbstverpflichtung, um die künftigen Anforderungen bereits jetzt so weit wie möglich zu erfüllen.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese digitale Anwendung (Webshop) ist teilweise konform mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 (W3C Recommendation) beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549. Grund dafür sind die folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen, die im nächsten Abschnitt detailliert aufgeführt sind. (Hinweis: Vollständige Konformität würde bedeuten, dass keine der nachfolgend genannten Barrieren bestehen.)

3. Nicht barrierefreie Inhalte


Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

1.1.1 Textalternativen

  • Bilder, Grafiken und Icon‑Buttons besitzen keine oder unzureichende Alternativtexte; Screenreader können den Inhalt nicht vermitteln.

1.3.1 Info & Beziehungen

  • Leere Überschriften, doppelte oder fehlende main‑Landmarks und fehlerhafte Listen‑Mark‑ups erschweren die semantische Struktur.
  • Unzulässige bzw. fehlende ARIA‑Rollen (inkl. Kind‑Rollen) verhindern ein korrektes Mapping für Assistive Technologien.

1.4.3 Mindestkontrast (Text)

  •  Text und Links weisen zu geringen Farbkontrast auf; Links unterscheiden sich nur durch Farbe vom Fließtext.

1.4.4 Text vergrößerbar

  • Bei 200 % Zoom entsteht horizontale Scroll‑Pflicht; Inhalte sind nicht komplett sichtbar.

1.4.10 Reflow

  • Layout passt sich kleinen Viewports nicht an, wodurch horizontales Scrollen nötig wird.

1.4.11 Kontrast nicht‑textlicher Elemente

  • Grafische Bedienelemente erreichen nicht das geforderte Kontrastverhältnis von 3 : 1.

2.1.1 Tastaturbedienbarkeit

  • Verschachtelte interaktive Elemente und nicht gekennzeichnete Scroll‑Bereiche sind per Tastatur nicht erreichbar.

2.2.2 Pause / Stopp / Verbergen

  • Ein automatisch ablaufender Slider bietet keine Möglichkeit zum Anhalten oder Pausieren.

2.4.2 Seitentitel

  • Dokumenttitel fehlen oder sind nicht aussagekräftig, was die Orientierung erschwert.

2.4.4 Linkzweck (im Kontext)

  • Links und Buttons tragen generische Beschriftungen wie „Mehr“, sodass ihr Zweck ohne Kontext unklar bleibt.

2.4.6 Überschriften & Beschriftungen

  • Überschriften sind leer oder nicht eindeutig; Formularfelder fehlen sichtbare Labels.

2.4.7 Fokus sichtbar

  • Der Tastatur‑Fokus ist visuell kaum erkennbar, wodurch Nutzende die aktuelle Position nicht wahrnehmen.

3.3.1 Fehlererkennung

  • Eingabefehler werden zwar gemeldet, aber nur allgemein ohne präzise Angabe der Ursache.

3.3.2 Labels oder Anleitungen

  • Formularelemente haben keine oder unzureichende Beschriftungen, daher sind Zweck und gewünschte Eingabe nicht klar.

3.3.3 Fehlervorschläge

  • Bei Eingabefehlern werden keine konkreten Hinweise zur Korrektur angeboten.

4.1.1 Parsing (saubere Syntax)

  • Ungültige HTML‑Strukturen (leere Überschriften, doppelte main‑Landmarks, falsche Rollen, fehlerhafte Listen) beeinträchtigen die Interpretation durch Hilfsmittel.

4.1.2 Name, Rolle, Wert

  • Links/Buttons ohne programmatischen Namen, Landmark‑Konflikte und fehlende bzw. falsche ARIA‑Attribute verhindern die korrekte Erkennung von UI‑Elementen.

4.1.3 Statusmeldungen

  • Dynamische Status‑Updates werden Assistive Technologien nicht programmatisch mitgeteilt.

Hinweis: An der Behebung der oben genannten Barrieren wird bereits gearbeitet. Die AMAG Austria Metall AG hat interne Prozesse gestartet, um diese Mängel zu evaluieren und schrittweise zu beseitigen.

b) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

Externe Zahlungsabwicklung

Die Zahlungs­abwicklung (z. B. Kreditkarte, PayPal, Klarna, Sofort­über­weisung) erfolgt über eigenständige Zahlungs­dienst­leister. Diese Bezahlseiten werden technisch und inhaltlich ausschließlich vom jeweiligen Anbieter betrieben und liegen damit außerhalb der organisatorischen und finanziellen Kontrolle von AMAG Austria Metall AG.

Gemäß § 14 Abs. 2 Z 3 BaFG (Inhalte Dritter außerhalb des Einflussbereichs) fallen sie daher nicht in den Geltungsbereich dieser Erklärung.

Die betreffenden Zahlungs­dienst­leister sind als eigene Wirtschafts­akteure ihrerseits verpflichtet, die Vorgaben des BaFG zu erfüllen und gegebenenfalls eine eigene Barriere­freiheits­erklärung bereitzustellen.

c) Unverhältnismäßige Belastung (§ 18 BaFG)

Produktbilder ohne Alternativtexte

In unserem Web‑Shop sind derzeit rund 150 Produkt­abbildungen hinterlegt, die ohne voll­ständige Alt‑Texte importiert wurden.

Die nachträgliche Erstellung, Qualitäts­kontrolle und erneute Einspielung barriere­freier Bild­beschreibungen für dieses historische Bild­material würde einen unverhältnismäßigen organisatorischen und finanziellen Aufwand im Sinne des § 18 BaFG darstellen.

AMAG Austria Metall AG verpflichtet sich jedoch, bei allen neu publizierten Produkten spätestens ab dem 28. Juni 2025 systematisch aussage­kräftige Alternativ­texte zu hinterlegen. Darüber hinaus werden nach und nach auch bestehende Bestseller und häufig aufgerufene Produkt­seiten priorisiert überarbeitet.

Bis zur vollständigen Umstellung bieten wir Kund:innen mit Seheinschränkungen folgende barrierefreie Alternativzugänge an:
– Telefonische Produktberatung unter +43 7242 93 696 4311 (Montag bis
Donnerstag, 9 bis 16 Uhr)
– E‐Mail‐Anfragen an a.gutmayer@wertpraesent.com mit Angabe der jeweiligen
Artikelnummer; wir übermitteln innerhalb von 24 Stunden eine textuelle
Bildbeschreibung.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 2. Mai 2025 erstmals erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen erfolgte als externer Audit durch Expert:innen der MSTAGE GmbH auf Basis rund 20 ausgewählter Erfolgskritierien der WCAG 2.1 im Konformitätslevel A und AA im April 2025. Dabei wurden die Startseite als auch repräsentativ eine Produktkategorieseite und Produktdetailseite getestet. Identifizierte Mängel wurden dokumentiert und fließen in die laufende Optimierung ein. AMAG Austria Metall AG wird diese Erklärung bei wesentlichen Änderungen des Webshops aktualisieren. (Details zur regelmäßigen Überprüfung siehe Abschnitt 7.)

5. Feedback- & Kontaktmöglichkeit

Wir möchten unsere Angebote stetig verbessern und Barrieren abbauen. Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Nutzbarkeit unserer digitalen Dienste auffallen – Probleme, die in dieser Erklärung noch nicht beschrieben sind, oder ein Verstoß gegen die Barrierefreiheitsanforderungen – bitten wir Sie, diese unseren Partner WERTPRÄSENT GmbH mitzuteilen. WERTPRÄSENT GmbH wird Ihre Hinweise prüfen und so rasch wie möglich reagieren.

Bitte richten Sie Ihr Feedback per E-Mail an a.gutmayer@wertpraesent.com und verwenden Sie im Betreff möglichst „Meldung einer Barriere im AMAG Webshop“​. Beschreiben Sie das Problem und teilen Sie uns, wenn möglich, die URL bzw. den genauen Ort des betreffenden Inhalts mit, damit wir die Barriere nachvollziehen können.

Kontakt:

Alexander Gutmayer

Content Manager

WERTPRÄSENT GmbH

Carl Auer-von-Welsbach-Straße 17 | A-4614 Marchtrenk | http://www.wertpraesent.com

Tel.: +43 7242 93 696 4311 | Fax: 4323 | E-Mail: a.gutmayer@wertpraesent.com

6. Durchsetzungs- / Beschwerdeverfahren

Sollten Sie von uns innerhalb angemessener Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback erhalten, haben Sie ab dem 28. Juni 2025 die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen. Zuständig ist die Marktüberwachungsbehörde nach BaFG, derzeit das Sozialministeriumservice (SMS) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Beschwerde können Sie formlos – etwa via E-Mail oder Online-Kontaktformular – an das Sozialministeriumservice richten.

Wichtig: Das förmliche Beschwerdeverfahren nach § 25 ff. BaFG steht erst ab 28. Juni 2025 zur Verfügung. Vor diesem Datum bitten wir Sie, Barrieren direkt an uns zu melden. Wir werden Ihre Hinweise selbstverständlich ebenfalls prüfen und beheben.

Das Sozialministeriumservice prüft Ihre Beschwerde dahingehend, ob ein Verstoß gegen die Vorgaben des BaFG vorliegt. Es kann das Unternehmen zur Stellungnahme auffordern und Maßnahmen zur Behebung empfehlen. Sollte das Unternehmen den Barrierefreiheitsanforderungen weiterhin nicht nachkommen, kann die Behörde gem. § 36 BaFG ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten – es drohen Geldstrafen von bis zu 80.000 €​ im Extremfall. In letzter Konsequenz könnten sogar Produkte vom Markt genommen oder Dienstleistungen untersagt werden. (Wir hoffen natürlich, dass es nicht so weit kommt und werden alles tun, um etwaige Mängel freiwillig zu beheben.)

7. Datum der Veröffentlichung & letzter Review

Diese Erklärung wurde am 2. Juni 2025 veröffentlicht.